BUCHUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für Brautstyling, Make-up und mobile Styling-Leistungen.
Die folgenden Bedingungen wurden inhaltlich aus dem bisherigen Impressum übernommen, in eine eigene Seite verschoben und sprachlich nur leicht formatiert. Insbesondere die Rücktritts- und Stornostaffel ist vor verbindlicher Verwendung rechtlich und inhaltlich zu prüfen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Kundenbeziehung zwischen Manija Biebow, Pillauer Straße 117, 22047 Hamburg, und ihren Kundinnen und Kunden für Leistungen im Bereich Hairstyling und Make-up, insbesondere für Braut- und Stylingbuchungen.
§ 2 Zahlung und Buchung
Innerhalb von sieben Tagen nach der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung beziehungsweise Reservierungsgebühr in Höhe von 105 € zu leisten. Die Buchung wird mit Eingang der Zahlung verbindlich; die Reservierungsgebühr wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
Die erste Teilzahlung ist beim Probetermin fällig und kann bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Die Reservierungsgebühr wird dabei verrechnet. Werden die Leistungen nach dem Probetermin nicht in Anspruch genommen, verbleibt die erste Teilzahlung als Vergütung für den Probetermin.
Die zweite Zahlung ist am Hochzeitstag fällig und kann bar oder per EC-Karte bezahlt werden.
§ 3 Terminabsage und Ausfall
Bei einer Absage vor dem Probetermin wird die Reservierungsgebühr von 105 € einbehalten.
Kann Manija Biebow ihre Leistung wegen Unfall, Krankheit oder höherer Gewalt nicht erbringen, bemüht sie sich um einen angemessenen Ersatz. Entstehende Mehrkosten werden nicht übernommen. Die bisherige Fassung sieht darüber hinaus einen Verzicht auf Schadensersatzansprüche beziehungsweise die Übernahme zusätzlicher Kosten vor.
Die bisherige Fassung enthält außerdem den Satz: „Ich behalte mir vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.“
§ 4 Stornierung nach dem Probetermin
Nach dem Probetermin kann innerhalb von 24 Stunden kostenfrei storniert werden. Für spätere Stornierungen nennt die bisherige Fassung folgende Anteile des Gesamtpreises:
- 3 Tage vor dem Termin: 100 %
- 2 Wochen vor dem Termin: 70 %
- 4 Wochen vor dem Termin: 50 %
Die Reihenfolge und Bezugslogik dieser Fristen ist in der Vorlage nicht eindeutig. Sie wurde deshalb unverändert wiedergegeben und sollte vor Kundeneinsatz präzisiert werden.
§ 5 Mobiler Service
Für die An- und Rückfahrt werden je gefahrenem Kilometer 2,50 € berechnet. Bei einer Fahrtzeit von mehr als 45 Minuten werden zusätzlich 20 € je Fahrtstrecke berechnet. Für Brautstyling an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 50 % erhoben.
Gültigkeit
Die bisherige Fassung bezeichnet diese Bedingungen als gültig bis auf Weiteres.
